DSGVO: Erforderliche Anpassungen in Ihrem Vermietungsunternehmen

Mittwoch, 31. Januar 2018


DSGVO: Erforderliche Anpassungen in Ihrem Vermietungsunternehmen

Die neue Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, wird einen direkten Einfluss drauf haben, wie Vermietungsunternehmen in Zukunft ihre Geschäfte gestalten. Aufgrund der strengen Vorschriften und einer noch strikteren Datenschutzregelung als bisher müssen Vermietungsunternehmen aus aller Welt, die in der EU tätig sind, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen und prozedurale Verbesserungen implementieren. Dadurch werden sich unsere geschäftlichen Verfahren deutlich verändern. Stellen Sie sich Folgendes vor …

1.    Ein potenzieller Kunde ruft Sie an und erkundigt sich nach einem bestimmten Gerät, das er gerne mieten würde. Sie nehmen seine Daten auf und geben sie in Ihre Datenbank ein.
2.    Sie leiten diese Informationen an ein Mitglied des Vermietungsteams weiter, damit die Anfrage bearbeitet werden kann.
3.    Das betreffende Gerät wird dem neuen Kunden zugewiesen. Außerdem werden ein Lieferdatum und ein Übergabeort festgelegt. 
4.    Ihr Transportteam liefert das Gerät an den Kunden aus und erhält von ihm einen Zustellnachweis. 
5.    Am Ende ihres Arbeitstages kommen die Mitglieder des Transportteams wieder zurück ins Büro und geben alle unterschriebenen Zustellnachweise ab. 

Wissen Sie schon, an welchen Stellen dieses Arbeitsablaufes Sie Veränderungen vornehmen müssen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen? 

Mit Inkrafttreten der neuen DSGVO müssen Sie:
-    Eine entsprechende Erlaubnis einholen, damit Sie Kundendaten aufnehmen und in Ihrer Vermietungsdatenbank zum weiterverwenden speichern können
-    Im Auge behalten, wann und wie die Kundendaten erfasst worden sind
-    Sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter verstehen, wie wichtig Datenschutz ist
-    Strikte Verfahren für die Aufbewahrung von und für den Umgang mit personenbezogenen Daten erstellen

Im Grunde genommen geht es einfach nur darum, ein „Ja“ oder „Nein“ für das Erheben und Verwenden von Daten zu bekommen und anschließend dafür Sorge zu tragen, dass die Daten auf angemessene Weise gespeichert und genutzt werden. 

Es gibt also einige unkomplizierte Schritte, mit denen Sie sicherstellen können, dass Sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Allerdings müssen Sie
unbedingt jetzt schon aktiv werden, damit Sie am 25. Mai bestens vorbereitet sind, wenn die neuen Regelungen in Kraft treten. 

In der MCS-Informationsschrift werden die Auswirkungen der neuen DSGVO ausführlicher erklärt. Außerdem werden 6 einfache Maßnahmen erläutert, mit denen Sie problemlos Ihren ersten Schritt in Richtung Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung angehen können.

Herunterladen meiner anleitung!
 


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